Das Förderprogramm der Bundesregierung „Ladeinfrastruktur vor Ort“ wendet sich an kleine und mittelständische Unternehmen zur Anschaffung von öffentlich zugängiger Ladeinfrastruktur (LIS) auf privatem Grund und den dazu gehörenden Stromspeichern.
Die Förderung
Wer
Was
Max. 80% der Investitionskosten finanziert der Staat. Vergabe im Windhundeverfahren, also beeilen sie sich!
Mehr Details siehe unten.
Kleine und mittelständische Unternehmen im Sinne der EU, vor allem Einzelhandel, Hotellerie, Gastronomie, kleine Stadtwerke und kommunale
Gebietskörperschaften, wie Schwimmbäder, Sportplätze, etc.
Mehr Details siehe unten.
- Normalladeinfrastruktur von 3,7 – 22 kW, egal ob AC oder DC -> bis 80%, max. 4000,- € pro Ladepunkt.
- Schnelladeinfrastruktur von 22 - 50 kW -> 80%, max. 16.000,-€ je Ladepunkt
- Netzanschluss an das Niederspannungsnetz -> 80%, max. 10.000 € je Standort
- Netzanschluss an das Mittelspannungsnetz -> 80%, max. 100.000,- € pro Standort.
- Stromspeicher (Pufferspeicher) mit Beträgen analog zum dazugehörigen max. Förderbetrag des Netzanschlusses.
Voraussetzungen:

- Ihr unternehmen ist ein KMU nach EU-Definition oder ein kommunales Unternehmen.
- Ihr Unternehmen hat im laufenden und den letzten zwei Kalenderjahren nicht mehr als 200.000,- Euro Förderung erhalten. = De-minimis-Beihilfe
- Strom aus Erneuerbaren Energien
- Die LIS muss vertragsbasiertes laden, Roaming und Ad-hoc-Laden erlauben
- Eichrechtskonforme LIS
- Preisanzeige für Ad-hoc-Laden, die genau anzeigt: Startgebühr, Arbeitspreis, andere Einezlpreise des Ladevorgangs.
- Ad-hoc laden muss über mehrere Möglichkeiten angeboten werden. Nur per Smartphone-App ist nicht ausreichend/nicht zulässig.
- Errichtung der Ladepunkte innerhalb eines Jahres, bis spätestens 31.12.2022
- Die Ladepunkte müssen 24/7 öffentlich zugängig sein. Wenn die LIS nur 12/6 (montags – samstags für je 12 Stunden) zugängig ist, halbieren sich die Förderbeträge.


- Die LIS muss die spätere Unterstützung und Umsetzung der ISO/ieC 15118, die Integration von Smart-Meter-Gateways Hard- und/oder Softwareseitig ermöglichen und die Nachrüstung weiterer Funktionalitäten und der dafür erforderlichen Plätze und Steckplätze.
- Die geförderte LIS muss mindestens 6 Jahre betrieben werden, so lange muss der Zuwendungsempfänger Eigentümer der LIS bleiben.
Technische Anforderungen an den Netzanschluss und Pufferspeicher:
- Anzeige der geplanten Errichtung der Ladeinfrastruktur beim Verteilnetzbetreiber
- Einhaltung der Netzanschlussbedingungen des Netzbetreibers
- Eine Kombination aus Netzanschluss und Pufferspeicher ist zulässig. Der Pufferspeicher hat der Versorgung von ladenden Elektrofahrzeugen zu dienen.

So beantragen Sie die Förderung „Ladeinfrastruktur vor Ort“:
Einstufiges Antragsverfahren bei: https://foerderportal.bund.de/easyonline/
Es wird empfohlen, die Anträge eines Antragstellers für mehrere Ladepunkte zusammenzufassen.


Die elektronische Antragstellung ist vom 12. April 2021, 10.00 Uhr, bis zum 31. Dezember 2021 möglich.
Ergänzend zur elektronischen Fassung müssen Anträge
- rechtsverbindlich unterschrieben,
- in schriftlicher Form,
- vollständig, d. h. inklusive der nach den Hinweisen im Antragsportal easy-Online erforderlichen Unterlagen, sowie – innerhalb von zwei Wochen nach elektronischer Antragstellung bei der BAV eingereicht werden.
Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen
Schloßplatz 9
26603 Aurich
Telefon: 0 49 41/6 02-5 55
ladeinfrastruktur@bav.bund.de
- Die Anträge werden nach der Reihenfolge ihres elektronischen Eingangs berücksichtigt, soweit sie auch schriftlich, rechtsverbindlich unterschrieben und vollständig eingegangen sind („Windhundverfahren“).
- Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt nachschüssig nach Vorlage und Prüfung der vollständigen Verwendungsnachweis-Unterlagen durch die BAV auf ein Konto der Antragstellerin/des Antragstellers.

Weitere Förderprogramme für Stromspeicher pro Bundesland.
Bundesländer fördern die Anschaffung von Gewerbe- und Industriespeichern.
In dieser Übersicht sehen Sie, wie Ihr Bundesland den Erwerb Ihres FENECON Speichersystems vor Ort unterstützt.

Investieren sie jetzt in Ihre Standorte und vermeiden Sie teure Netzanschlusskosten, indem Sie jetzt in Ladeinfrastruktur und einen Stromspeicher investieren.
Ihre Stromrechnung und die Energiewende werden es Ihnen danken.