Förderprogramm Ladeinfrastruktur vor Ort

Das För­der­pro­gramm der Bun­des­re­gie­rung „Lade­infra­struk­tur vor Ort“ wen­det sich an klei­ne und mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­men zur Anschaf­fung von öffent­lich zugän­gi­ger Lade­infra­struk­tur (LIS) auf pri­va­tem Grund und den dazu gehö­ren­den Stromspeichern.

Vom 12.4. – 31.12.2021 ver­gibt der Bund 300 Mio € För­der­gel­der zur Errich­tung von Lade­infra­struk­tur auf pri­va­tem Grund. Inves­tie­ren Sie jetzt in Lade­infra­struk­tur für Ihre Kun­den und Mit­ar­bei­ter. Rich­tig intel­li­gent wird die Lösung, wenn für die neue maxi­ma­le Last nicht ein­fach dicke­re Kabel und neue Tra­fos ange­schafft wer­den, son­dern die Spit­zen-Lade­leis­tung statt­des­sen über einen fle­xi­blen Strom­spei­cher bereit­ge­stellt wird und die Lade­punk­te in des­sen Ener­gie­ma­nage­ment netz­dien­lich und ggf. PV-opti­miert mit ein­ge­bun­den wer­den. Daher wer­den die­se Spei­cher direkt mit bis zu 80% der Inves­ti­ti­ons­sum­me mit­ge­för­dert Lesen Sie hier im Anschluss, was Sie bekom­men und wie Sie an die För­de­rung kommen. 

Die Förderung

Wer

Was

Max. 80% der Inves­ti­ti­ons­kos­ten finan­ziert der Staat. Ver­ga­be im Wind­hun­de­ver­fah­ren, also beei­len sie sich!

Mehr Details siehe unten.

Klei­ne und mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­men im Sin­ne der EU, vor allem Ein­zel­han­del, Hotel­le­rie, Gas­tro­no­mie, klei­ne Stadt­wer­ke und kom­mu­na­le
Gebiets­kör­per­schaf­ten, wie Schwimm­bä­der, Sport­plät­ze, etc.

Mehr Details siehe unten.
  • Nor­mal­la­de­infra­struk­tur von 3,7 – 22 kW, egal ob AC oder DC -> bis 80%, max. 4000,- € pro Ladepunkt.
  • Schnell­a­de­infra­struk­tur von 22  - 50 kW -> 80%, max. 16.000,-€ je Ladepunkt
  • Netz­an­schluss an das Nie­der­span­nungs­netz -> 80%, max. 10.000 € je Standort
  • Netz­an­schluss an das Mit­tel­span­nungs­netz  -> 80%, max. 100.000,- € pro Standort.
  • Strom­spei­cher (Puf­fer­spei­cher) mit Beträ­gen ana­log zum dazu­ge­hö­ri­gen max. För­der­be­trag des Netzanschlusses.

Voraussetzungen:

  • Ihr unter­neh­men ist ein KMU nach EU-Defi­ni­ti­on oder ein kom­mu­na­les Unternehmen.
  • Ihr Unter­neh­men hat im lau­fen­den und den letz­ten zwei Kalen­der­jah­ren nicht mehr als 200.000,- Euro För­de­rung erhal­ten. = De-minimis-Beihilfe
  • Strom aus Erneu­er­ba­ren Energien
  • Die LIS muss ver­trags­ba­sier­tes laden, Roa­ming und Ad-hoc-Laden erlauben
  • Eich­rechts­kon­for­me LIS
  • Prei­san­zei­ge für Ad-hoc-Laden, die genau anzeigt: Start­ge­bühr, Arbeits­preis, ande­re Einezl­prei­se des Ladevorgangs.
  • Ad-hoc laden muss über meh­re­re Mög­lich­kei­ten ange­bo­ten wer­den. Nur per Smart­phone-App ist nicht ausreichend/nicht zulässig.
  • Errich­tung der Lade­punk­te inner­halb eines Jah­res, bis spä­tes­tens 31.12.2022
  • Die Lade­punk­te müs­sen 24/7 öffent­lich zugän­gig sein. Wenn die LIS nur 12/6 (mon­tags – sams­tags für je 12 Stun­den) zugän­gig ist, hal­bie­ren sich die Förderbeträge.
 
  • Die LIS muss die spä­te­re Unter­stüt­zung und Umset­zung der ISO/ieC 15118, die Inte­gra­ti­on von Smart-Meter-Gate­ways Hard- und/oder Soft­ware­sei­tig ermög­li­chen und die Nach­rüs­tung wei­te­rer Funk­tio­na­li­tä­ten und der dafür erfor­der­li­chen Plät­ze und Steckplätze.
  • Die geför­der­te LIS muss min­des­tens 6 Jah­re betrie­ben wer­den, so lan­ge muss der Zuwen­dungs­emp­fän­ger Eigen­tü­mer der LIS bleiben.

Technische Anforderungen an den Netzanschluss und Pufferspeicher:

  • Anzei­ge der geplan­ten Errich­tung der Lade­infra­struk­tur beim Verteilnetzbetreiber 
  • Ein­hal­tung der Netz­an­schluss­be­din­gun­gen des Netzbetreibers
  • Eine Kom­bi­na­ti­on aus Netz­an­schluss und Puf­fer­spei­cher ist zuläs­sig. Der Puf­fer­spei­cher hat der Ver­sor­gung von laden­den Elek­tro­fahr­zeu­gen zu dienen.

 

So beantragen Sie die Förderung „Ladeinfrastruktur vor Ort“:

Ein­stu­fi­ges Antrags­ver­fah­ren bei: https://foerderportal.bund.de/easyonline/

Es wird emp­foh­len, die Anträ­ge eines Antrag­stel­lers für meh­re­re Lade­punk­te zusammenzufassen.

kontakt

Die elek­tro­ni­sche Antrag­stel­lung ist vom 12. April 2021, 10.00 Uhr, bis zum 31. Dezem­ber 2021 möglich.

Ergän­zend zur elek­tro­ni­schen Fas­sung müs­sen Anträge 

  •  rechts­ver­bind­lich unterschrieben, 
  • in schrift­li­cher Form, 
  • voll­stän­dig, d. h. inklu­si­ve der nach den Hin­wei­sen im Antrag­spor­tal easy-Online erfor­der­li­chen Unter­la­gen, sowie   –  inner­halb von zwei Wochen nach elek­tro­ni­scher Antrag­stel­lung bei der BAV ein­ge­reicht werden.

Bun­des­an­stalt für Ver­wal­tungs­dienst­leis­tun­gen
Schloß­platz 9
26603 Aurich
Tele­fon: 0 49 41/6 02-5 55
ladeinfrastruktur@bav.bund.de

  • Die Anträ­ge wer­den nach der Rei­hen­fol­ge ihres elek­tro­ni­schen Ein­gangs berück­sich­tigt, soweit sie auch schrift­lich, rechts­ver­bind­lich unter­schrie­ben und voll­stän­dig ein­ge­gan­gen sind („Wind­hund­ver­fah­ren“).
  • Die Aus­zah­lung der Zuwen­dung erfolgt nach­schüs­sig nach Vor­la­ge und Prü­fung der voll­stän­di­gen Ver­wen­dungs­nach­weis-Unter­la­gen durch die BAV auf ein Kon­to der Antragstellerin/des Antragstellers.
Gra­fik: Harald Schütt, Daten: Recher­che von PV Magazine

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In die­ser Über­sicht sehen Sie, wie Ihr Bun­des­land den Erwerb Ihres FENECON Spei­cher­sys­tems vor Ort unterstützt.

Inves­tie­ren sie jetzt in Ihre Stand­or­te und ver­mei­den Sie teu­re Netz­an­schluss­kos­ten, indem Sie jetzt in Lade­infra­struk­tur und einen Strom­spei­cher investieren.

Ihre Strom­rech­nung und die Ener­gie­wen­de wer­den es Ihnen danken.

Für Rück­fra­gen wen­den Sie sich ger­ne an uns.