Hinweisgeberschutzgesetz

Wozu dient ein Whistleblowing-Portal und wie funktioniert es?

Sie möch­ten einen Vor­fall mel­den, weil…

  • Ihnen unge­wöhn­li­che Umstän­de auf­ge­fal­len sind.
  • Sie etwas Auf­fäl­li­ges im Unter­neh­men oder mit Bezug zum Unter­neh­men wahr­ge­nom­men haben.
  • Ihnen ein Com­pli­ance-Ver­stoß (z.B. gegen Geset­ze, Ver­trä­ge, inter­ne Vor­ga­ben) bekannt gewor­den ist.

 

Hilf­reich ist es, wenn Sie bei einer Mel­dung die fünf W-Fra­gen beantworten:

  • Wer? Wer ist betroffen?
  • Was? Was ist passiert?
  • Wie? Wie oft ist etwas passiert?
  • Wo? Wo ist es passiert?
  • Wann? Wann war der Vorfall?

 

Sie haben aber Beden­ken den Vor­fall im Unter­neh­men zu mel­den, weil…

  • Sie in einer geschäft­li­chen Abhän­gig­keit zu der Per­son ste­hen, deren Ver­stoß Sie mel­den möchten.
  • Sie sich mit der Mel­dung bei ande­ren Mit­ar­bei­tern viel­leicht unbe­liebt machen könnten.
  • Sie finan­zi­el­le oder ande­re betrieb­li­che Aus­wir­kun­gen für sich befürchten.

 

Sie möch­ten den Vor­fall zwar mel­den, möch­ten aber anonym bleiben?

Nutzen Sie das Whistleblowing Portal!

  • Schüt­zen Sie Ihre Iden­ti­tät und mel­den Sie den Vor­fall über die unab­hän­gi­ge, inter­ne Meldestelle
  • des Unter­neh­mens
  • Ihre Iden­ti­tät ist nur der Inter­nen Mel­de­stel­le bekannt
  • Dem Unter­neh­men gegen­über blei­ben Sie anonym
  • Die Kom­mu­ni­ka­ti­on ver­bleibt vertraulich
  • Der Schutz Ihrer Daten wird gewährleistet

 

Wir nut­zen zu die­sem Zweck einen exter­nen neu­tra­len Dienst­leis­ter. Die tech­ni­sche und orga­ni­sa­to­ri­sche Umset­zung des Hin­weis­ge­ber­schutz­ge­setz (HinSchG-E) wird durch:

Herrn Det­lef Paß­ber­ger - Fir­ma P-teck

Ries 120

94034 Pas­sau

der auch als exter­ner Daten­schutz­be­auf­trag­ter für unse­re Fir­ma tätig ist, umge­setzt. Hier geht es zum Whist­le­b­lo­wing-Por­tal