Hinweisgeberschutzgesetz
Wozu dient ein Whistleblowing-Portal und wie funktioniert es?
Sie möchten einen Vorfall melden, weil…
- Ihnen ungewöhnliche Umstände aufgefallen sind.
 - Sie etwas Auffälliges im Unternehmen oder mit Bezug zum Unternehmen wahrgenommen haben.
 - Ihnen ein Compliance-Verstoß (z.B. gegen Gesetze, Verträge, interne Vorgaben) bekannt geworden ist.
 
Hilfreich ist es, wenn Sie bei einer Meldung die fünf W-Fragen beantworten:
- Wer? Wer ist betroffen?
 - Was? Was ist passiert?
 - Wie? Wie oft ist etwas passiert?
 - Wo? Wo ist es passiert?
 - Wann? Wann war der Vorfall?
 
Sie haben aber Bedenken den Vorfall im Unternehmen zu melden, weil…
- Sie in einer geschäftlichen Abhängigkeit zu der Person stehen, deren Verstoß Sie melden möchten.
 - Sie sich mit der Meldung bei anderen Mitarbeitern vielleicht unbeliebt machen könnten.
 - Sie finanzielle oder andere betriebliche Auswirkungen für sich befürchten.
 
Sie möchten den Vorfall zwar melden, möchten aber anonym bleiben?
Nutzen Sie das Whistleblowing Portal!
- Schützen Sie Ihre Identität und melden Sie den Vorfall über die unabhängige, interne Meldestelle
 - des Unternehmens
 - Ihre Identität ist nur der Internen Meldestelle bekannt
 - Dem Unternehmen gegenüber bleiben Sie anonym
 - Die Kommunikation verbleibt vertraulich
 - Der Schutz Ihrer Daten wird gewährleistet
 
Wir nutzen zu diesem Zweck einen externen neutralen Dienstleister. Die technische und organisatorische Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG-E) wird durch:
Herrn Detlef Paßberger - Firma P-teck
Ries 120
94034 Passau
der auch als externer Datenschutzbeauftragter für unsere Firma tätig ist, umgesetzt. Hier geht es zum Whistleblowing-Portal