FENECON bietet kostenlose Erstberatung für „EnergieBonusBayern“

Hilfe zur Nutzung der Fördermöglichkeiten des 10.000-Häuser-Programms

Deg­gen­dorf, 06. Okto­ber 2015: Die FENECON GmbH & Co. KG, ein auf dezen­tra­le Ener­gie­spei­cher­sys­te­me spe­zia­li­sier­tes Groß­han­dels- und Ent­wick­lungs­un­ter­neh­men, berät ab sofort Ver­brau­cher und Instal­la­teu­re im Rah­men des 10.000-Häuser-Förderprogramms des Frei­staats Bay­ern. Mit der kos­ten­lo­sen Aus­wer­tung eines stan­dar­di­sier­ten Fra­ge­bo­gens möch­te das Unter­neh­men die büro­kra­ti­schen Hür­den für Inter­es­sen­ten sen­ken und so die Nut­zung und Spei­che­rung von Pho­to­vol­ta­ik­strom fördern.

Die FENECON GmbH & Co. KG hat einen Fra­ge­bo­gen ent­wi­ckelt, der ver­läss­lich Aus­kunft zur Nut­zung des „Ener­gie­Bo­nus­Bay­ern“ ermög­licht. Mit maxi­mal 8.000 Euro för­dert der Frei­staat den Ein­satz von Pho­to­vol­ta­ik-Anla­gen in Ver­bin­dung mit moder­nen Strom­spei­cher­sys­te­men. Das Pro­gramm ist am 15. Sep­tem­ber 2015 in Kraft getre­ten und läuft ohne zeit­li­che Begren­zung, bis die Mar­ke von 10.000 bewil­lig­ten För­der­an­trä­gen erreicht ist.

„Anhand unse­res Fra­ge­bo­gens kön­nen wir bei­spiels­wei­se iden­ti­fi­zie­ren, ob aus­ge­such­te Immo­bi­li­en die dafür not­wen­di­gen Stan­dards erfül­len und wel­che admi­nis­tra­ti­ven Schrit­te zur Bewil­li­gung eines KfW-Antrags not­wen­dig sind. Mit­tels der Infor­ma­tio­nen ermit­teln wir, wie und ob der Weg zum Tech­nik­bonus aus dem 10.000-Häuser-Programm frei wird”, erklärt Franz-Josef Feil­mei­er, Geschäfts­füh­rer der FENECON GmbH & Co. KG. „Neben dem ‚Ener­gie­Bo­nus­Bay­ern’ pro­fi­tie­ren Eigen­tü­mer selbst genutz­ter Häu­ser bis zum 31. Dezem­ber 2015 zusätz­lich vom KfW-Pro­gramm 275, das eben­falls zur Spei­cher­för­de­rung dient und bis zu wei­te­re 30 Pro­zent der Anschaf­fungs­kos­ten eines Spei­chers trägt.“

För­de­rung unter­stützt Energiesystem

Vor­aus­set­zung zum Erhalt des Ener­gie­Bo­nus­Bay­ern ist das Niveau eines KfW-55-Stan­dards bei Neu­bau­ten. Bei Sanie­rungs­maß­nah­men für Wohn­häu­ser, die vor dem 1. Febru­ar 2002 gebaut wur­den, ist durch die Maß­nah­me ein KfW-115-Effi­zi­enz­stan­dard zu errei­chen. Die Anfor­de­run­gen sol­len sicher­stel­len, dass Spei­cher­sys­te­me nur in effi­zi­en­ten Gebäu­den mit ent­spre­chend sinn­vol­ler Nut­zung geför­dert wer­den; dazu zählt zum Bei­spiel die exter­ne Steue­rungs­fä­hig­keit der Spei­cher durch die Netz­be­trei­ber zur Regu­lie­rung des Strom­sys­tems. Die­se Ent­wick­lung betrach­tet FENECON posi­tiv: „Die aktu­el­le För­der­pra­xis stellt die Wei­chen für ein smar­tes Netz­ma­nage­ment. Leis­tungs­star­ke Pho­to­vol­ta­ik-Spei­cher­tech­no­lo­gien bie­ten dazu die rich­ti­gen Vor­aus­set­zun­gen. Davon pro­fi­tie­ren Pho­to­vol­ta­ik­spei­cher­be­trei­ber und die Ener­gie­wen­de glei­cher­ma­ßen. Wir freu­en uns, dass die­ses Pro­gramm unse­re Phi­lo­so­phie eines „Smart­phone-Spei­chers“ auf­greift und eine deut­li­che Redu­zie­rung der unkon­trol­lier­ten Über­schus­s­ein­spei­sung vor­schreibt. Vie­le Kun­den wer­den sich wei­ter­hin für die kon­se­quen­te Null­ein­spei­sung ent­schei­den“, so Feilmeier.

Inter­es­sen­ten erhal­ten den Fra­ge­bo­gen unter der Anschrift des Unter­neh­mens oder via E-Mail: innendienst@fenecon.de. Die Rück­mel­dun­gen wer­den je nach Wunsch per E-Mail, Fax oder Post ver­schickt. Die Aus­wer­tung der Fra­ge­bö­gen führt FENECON zen­tral durch, die kon­kre­te Bera­tung geschieht durch geschul­te Elek­tro­fach­be­triebs­part­ner vor Ort. Eine Wei­ter­ga­be der Daten erfolgt nicht.