Holen Sie sich jetzt die Förderung für private Ladeinfrastruktur und profitieren Sie von den Vorteilen des FEMS

E-Autos werden bereits großzügig gefördert. Viele Kommunen fördern auch schon Ladeinfrastruktur (LIS) auf privatem Grund und der Bund legt jetzt auch 900,- € pro Ladepunkt dazu.
Das ist für Eigenheimbesitzer ebenso attraktiv wie für Wohneigentumsgemeinschaften und Wohnungsgenossenschaften, Bauträger und Wohnungsunternehmen. Mieter, Vermieter und Eigentümer können Anträge stellen, wenn die LIS nur von privat am dauerhaften Wohnort genutzt wird. Ferienhäuser oder Wochenendhäuschen fallen nicht hierunter.

Regelbare Ladeinfrastruktur + FEMS sparen für Sie bares Geld.
Ein Stromspeicher dazu ermöglicht vielen Autos, gleichzeitig zu laden bei gleichbleibendem Netzanschluss.
Denn durch Stromspeicher & Energiemanagementsystem wird der Hausanschluss geschont und dennoch bekommen die E-Autos ordentlich viel Strom. Noch günstiger geht laden kaum.
Die Förderung
Sie erhalten 900,- € pro Ladepunkt bei der Installation einer neuer LIS, also Wallbox oder Ladesäule.
Dazu gehört auch:
- der Netzanschluss,
- ein Energiemanagementsystem, Lademanagement zur Steuerung der Ladestationen, also auch das FEMS von FENECON,
- die zugehörigen Arbeiten, wie Wanddurchbrüche, Verlegearbeiten der Leitungen, Erdarbeiten und auch, das Verputzen der entstandenen Löcher in der Wand.
Die 900,- € werden nur ausgezahlt, wenn die Gesamtkosten diesen Betrag netto überschreiten.
Voraussetzungen

Die LIS (Wallbox oder Ladesäule) muss auf der KfW-Liste gelistet sein. Die Liste ist ab dem 24.11.2020 hier zu sehen.
Die LIS muss fabrikneu sein und 3-phasig exakt 11 kW Ladeleistung bieten, sowie fest verbaut werden. Dies muss nachweislich ein Elektrofachbetrieb durchführen.
Der Ladestrom muss nachweislich Grünstrom sein, ob per Stromtarif vom Energieversorger oder durch eigene PV-Anlagen.
Wenn Sie zur Steuerung der Ladeinfrastruktur FEMS einsetzen, erfüllen sie auch alle technischen Anforderungen des Förderprogramms, wie:
- bidirektionale, digitale Kommunikationsschnittstelle
- standardisierte, übliche Kommunikationsprotokolle zur Ansteuerung
- Leistung der Ladestation begrenzen oder zeitlich verschieben können
FENECON bietet Ihnen die passenden Wallboxen, die ebenfalls die technischen Voraussetzungen des Förderprogramms erfüllen, wie:
- Software Updates empfangen können, um langfristig zukunftsfähig zu sein
- Anbindung an Smart Meter Gateway
- Integration eines Energiemanagementsystems (FEMS)
- Integration neuer Funktionen, wie sie EnWG §14 zur netzdienlichen Steuerung der LIS einfordert.
Zu den passenden FEMS-Apps geht’s hier:

So beantragen Sie die KfW-Förderung für private LIS
Beantragen Sie hier die Förderung beim Zuschussportal der KfW für das Programm 440. Dies ist ab dem 24.11.2020 möglich. Hier finden Sie auch alle Formulare und die Beschreibung desweiteren Vorgehens, wie:Registrierung, um Zuschüsse beantragen zu können.
Antragsbestätigung abwarten!
Identität nachweisen.
Ladeinfrastruktur bauen.
Auf dem KfW Zuschussportal die Durchführung des Vorhabens bestätigen.
- Die KfW überweist Ihnen den Zuschss auf Ihr Konto.